Es ist ca. 7 Wochen her, dass wir uns mit einem Newsletter gemeldet hatten. Um Pfingsten hatten sich die Ereignisse rund um die Deponieplanung und die rechtlichen Erfordernisse, die daraus resultierten, überschlagen. Dann gab es zur Frage des Kiesabbaus ein unerwartet klares Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG NW), welches den bestehenden Regionalplan für unwirksam erklärt und bei dem sich natürlich auch die Frage stellt, welche Auswirkungen dies auf die Deponieplanung hat.
Aber auch wir, unser Anwalt und auch unsere Gutachter, brauchen von Zeit zu Zeit eine Pause und der eine oder die andere von uns war im Urlaub. Inzwischen haben wir das alles zusammen überlegt und eingeordnet.
Zunächst einmal zum „Kiesurteil": Auch wenn die Aussage des OVG Münster eindeutig und geradezu eine Ohrfeige für die Landesregierung, das Regionalparlament und all diejenigen ist, die meinen, unsere Umwelt und unsere natürlichen Lebensgrundlagen gefährden zu müssen, so führt dieses Urteil erst einmal nicht dazu, dass alle (Raum)Planungen, Planfeststellungen etc. sofort unwirksam werden. Es gilt, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und vor allem gilt es, die Rechtskraft dieses Urteils abzuwarten. Solange das nicht der Fall ist, bleibt alles beim Alten. Wann das Urteil rechtskräftig wird, kann im Moment niemand so wirklich sagen. Wenn sich nämlich weitere Prozesse anschließen, wird da noch viel Wasser den Rhein hinunterfließen. Sollte es dann dazu kommen, dass das Urteil in dieser Form rechtskräftig wird und der Regionalplan endgültig gekippt ist, fallen wir auf die Version des davor gültigen Regionalplans zurück. Und hier ist die Halde Lohmannsheide nicht als Deponiestandort ausgewiesen, sondern als Fläche zur Freizeitnutzung.
Nun haben wir ja in den vergangenen Jahren allzu häufig erlebt, dass Verwaltungsrecht eine höchst komplexe Angelegenheit ist. Was also passiert, wenn der Regionalplan erst in den kommenden Jahren endgültig unwirksam wird? Was ist mit Planungen, die jetzt schon laufen oder unaufschiebbar sind? Kann alles einfach nur in einem ungeklärten Schwebezustand verbleiben und alle Räder stehen still? Kaum vorstellbar! Und darin liegt die Schwierigkeit: Wenn auf der Grundlage des jetzt zwar angezweifelten, aber nach wie vor wirksamen Regionalplans bestimmte Vorhaben angepackt werden,wie z. B. Bebauungspläne für den Wohnungsbau, dürfte dies kaum dazu führen, dass solche Wohnsiedlungen wieder abgerissen werden. Alles in Allem sicher kein wünschenswerter Zustand für Planungs- und Genehmigungsbehörden, Investoren etc. (bei denen in der Tat derzeit viel Verunsicherung herrscht). Tatsächlich ist vorstellbar, dass solche „auf tönernen Füßen" stehenden Vorhaben nachträglich ihren gesetzlichen Segen bekommen. Ist zwar kompliziert, aber möglich.
Jetzt aber zu den konkreten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Deponieplanung auf der Bergehalde: Wie vor sieben Wochen mitgeteilt, ist nach 23 Jahren wie aus dem Nichts ein Abschlussbetriebsplan für die bergrechtliche Nutzung als Bergehalde aufgetaucht – zudem mit inhaltlichen Aussagen, die der Firma "Deponien auf Halden" (DAH1) in die Karten spielen. Das Fehlen eines solchen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplans war eines unserer Argumente gegen die Deponieplanung. Wenn das Alte nicht rechtswirksam abgeschlossen ist, kann kein neues Vorhaben auf dem Areal realisiert werden. Nun liegt ein solcher Abschluss vor. Aber bei genauerer Betrachtung ist dieser völlig unzureichend.
Hier werden so gut wie keine Aussagen zu der Frage getroffen, was passieren muss, damit aus der Vornutzung keine Gefährdungen für die Umwelt resultieren. Genau das ist aber ein weiteres zentrales Argument gegen einen Deponiebetrieb, welches wir seit Jahren vortragen, nämlich die Gefährdung des Grundwassers. Da ist es auch kein Zufall, dass die Gefährdungen von der Gegenseite durch ein „Gutachten" geleugnet werden. Dabei ist es schon ein starkes Stück, wenn behauptet wird, dass kein „sanierungswürdiger Gewässerschaden vorliegt, weil es bislang keine Behörde gab, die einen solchen festgestellt hat". Da verschlägt es einem glatt die Sprache ...
Wie war das gleich: Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) im Grundwasser, Schwermetalle wie Blei oder Arsen, der ganze in großen Teilen unbekannte Dreck, der da unten liegt und durch die Auflast ins Grundwasser gedrückt wird. Dieser Zustand ist Allen bekannt, aber seitens DAH1 heißt es, dass es kein Schaden ist, weil keine Behörde dies amtlich attestiert. Also muss man auch nichts machen.
Wenn ich also bei Rot über die Ampel fahre, ist das solange kein Verstoß gegen die Verkehrsregeln, solange ich dafür kein Bußgeld bekomme? Eine durchaus bemerkenswerte Rechtsauffassung.
Klar, dass wir hier wieder vor Gericht ziehen müssen. Das kann man nicht durchgehen lassen. Die Klage gegen diesen Abschlussbetriebsplan – diesmal vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf – ist inzwischen fristgerecht eingelegt, die Klagebegründung durch unseren Rechtsanwalt wird erstellt und fristgerecht eingereicht werden. Mal sehen, wohin uns dieser dritte Gang vor ein Gericht führen wird (und – sorry – was er uns kosten wird).
Wann es hier zu einem Urteil kommt, wann dies ggf. rechtskräftig wird und wie es begründet wird, wird sich dann zeigen. Aber auch hier stellt sich die Frage: Stehen alle Räder still, bis das bergrechtliche Verfahren durchverhandelt ist? Oder werden trotz der Unsicherheit der „tönernen Füße" auch hier Fakten geschaffen, die nachträglich legalisiert werden? Wir sind da hellwach, versprochen!
Und was bedeutet das für den Termin im deponierechtlichen Hauptsacheverfahren vor dem OVG Münster? Der sollte ja ursprünglich am 24. Juni stattfinden, ist dann aber verschoben worden, weil sich die Gegenseite nicht in der Lage sah, die von uns vorgelegten 55 Seiten mit guten Argumenten innerhalb von zwei bis drei Wochen zu lesen – allesamt Menschen, die dies in ihrer bezahlten Arbeitszeit zu leisten haben. Eine bemerkenswerte Arbeitsauffassung.
Vor dem OVG Münster ist nun der 9. September als Hauptverhandlungstermin auserkoren. (Wir buchen mal wieder Hotelzimmer für unseren Rechtsanwalt und die Gutachter ...). Ob es dann allerdings zu einem abschließenden Urteil kommt, ist fraglich, weil es doch inzwischen eine ganze Reihe von „tönernen Füßen" gibt und man im Grunde nicht sagen kann, wie sich die Klage gegen den Abschlussbetriebsplan und die Verwicklungen, die aus dem Kiesurteil resultieren, auswirken werden.
Aber mit diesem dritten Gang vor die Gerichte stellt sich dann noch eine weitere Frage: Wenn der Abschlussbetriebsplan keinen sanierungsbedürftigen Grundwasserschaden erkennen kann, müssen wir diese Unzulänglichkeit deutlich machen. Damit bekommt die Grundwasserfrage auch in diesem Verfahren eine zentrale Bedeutung. Klar, dass wir da mit guten Argumenten und guten Sachverständigen erscheinen müssen. Im günstigsten Fall wird das dazu führen, dass ein sanierungsbedürftiger Grundwasserschaden festgestellt wird und diese Frage dann auch für das Hauptverfahren geklärt ist. Wenn diese gerichtliche Feststellung aber erst nach dem 9. September erfolgt, weil sich der „dritte Gang" so lange hinzieht, dann müssen die Gutachter bei zwei Verfahren die Argumente vortragen.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt ... Kostet viel Geld und das wissen die Menschen der DAH1 auch und deren Strategie, uns mit ihrem Geld an die Wand zu drücken, ist ja nicht neu.
Darum hier noch mal die Bankverbindung:
IBAN: DE96 3702 0500 0008 2047 01 BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft, Köln
Kontoinhaber: Bund fuer Umwelt und Naturschutz Deutschland - LV NRW
Verwendungszweck: "Deponie Lohmannsheide" mit Angabe des Namens und der Adresse.
Bitte auf die genaue Schreibweise beim "Zahlungsempfänger" achten: Bund fuer Umwelt und Naturschutz Deutschland - LV NRW
Und bitte auch daran denken: Spenden über 300,- € bedürfen einer Zuwendungsbescheinigung, um sie steuerlich geltend zu machen. Also bitte Name und Anschrift übermitteln. Bei Rückfragen bitte an bund.moers(at)bund.net schreiben.