zwei Hände halten ein Pappschild "Keine Deponie auf Halde", im Hintergrund ist eine rostige Schranke sowie Sträucher und Bäume zu sehen

Deponieplanung Lohmannsheide

Auf dem Gelände der Bergehalde Lohmannsheide soll eine Deponie für mineralische Abfälle entstehen, die beim Abriss von Gebäuden und Industrieanlagen anfallen. Ein großer Teil dieser Abfälle würde nicht wie im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschrieben der  Wiederverwertung zugeführt, sondern aus Kostengründen deponiert. Frei nach dem Motto: „Wegwerfen ist billiger als Wiederverwerten“. Geplant ist, 5,2 Mio. Tonnen belastetes Material aufzuschütten. Am Ende würde eine 47 Meter hohe Müllhalde entstehen. Es drohen 15 Jahre Deponiebetrieb, Zehntausende LKW-Fahrten, Gefährdung des Grund- und Trinkwassers, Lärm, Staub, Erschütterungen und Schadstoffbelastung. Ein wertvolles Stück Natur steht auf dem Spiel und das jetzige Landschaftsbild würde nachhaltig verändert.

Update Ostern 2025

Was bisher geschah.

Im Juli 2024 hatte die Bezirksregierung ihre Genehmigung angekündigt. Diese lag dann vom 5. bis zum 19. August öffentlich aus und der BUND hat fristgerecht am 19. September 2024 Klage eingereicht. Diese Klage hatte eine aufschiebende Wirkung, heißt: Die DAH1 konnte nicht sofort mit den Baggern anrücken. Danach hatten wir sechs Wochen Zeit, die Klage zu begründen. Auch diese Klagebegründung haben wir fristgerecht am 28. November eingereicht. Wir bzw. unsere wirklich fitten Anwälte und Gutachter haben also alle Hausaufgaben innerhalb der gesetzten Fristen erledigt – nicht zuletzt Dank Ihrer und Eurer großartigen Unterstützung für die Gutachten und die vielen Anwaltsstunden.

Danach hieß es: Geduldig sein und die Klageerwiderung der Bezirksregierung als Beklagte abwarten. Diese sollte bis zum 7.2.25 vorliegen, aber eine Woche vor Ablauf dieser Frist hat die Bezirksregierung eine Verlängerung beantragt. Begründet wurde dies wie folgt: Alles sei sehr umfangreich, man müsse so viele andere Behörden fragen und so viele Teilaspekte berücksichtigen. Und weil ja auch noch die Klagen der Stadt Moers und der Caritas-Werkstätten anhängig seien, müsse viel aufeinander abgestimmt werden. Und schließlich habe der BUND ja so viele Gutachteraussagen beigebracht, dass dieses umfangreiche Paket nicht innerhalb der gesetzten Frist abgearbeitet werden könne.

Ja, das stimmt alles: Es ist kompliziert, vielschichtig, alles nicht einfach. Aber man beachte: Da arbeiten Menschen hauptberuflich für die Bezirksregierung, sind als Mitarbeitende einer Fachbehörde sicherlich tief im Thema drin. Aber: sie schaffen es nicht, eine Klageerwiderung innerhalb der Frist hinzubekommen. Was soll´s: wir haben im Rahmen unserer ehrenamtlichen Tätigkeit – also in unserer Freizeit – unsere Hausaufgaben erledigt. Wesentlich dabei war natürlich die Arbeit der Anwaltskanzlei und die der Gutachter. Aber auch diese galt es, umfänglich über die Sachverhalte zu informieren, Agumentationen zu liefern, Unterlagen zur Verfügung zu stellen, deren Wirken untereinander zu koordinieren, alles innerhalb des BUND abzustimmen und letztlich die einzelnen Schritte abzusegnen.

Das Gericht hat dann die Frist bis zum 31.3. verlängert und tatsächlich kam die Klageerwiderung der Bezirksregierung Düsseldorf bis zu diesem Termin beim Gericht an.

Hierzu gibt es einiges anzumerken

Einmal ist diese Klageerwiderung so verfasst, dass alle drei Kläger (BUND, Stadt Moers, Caritas-Werkstätten) in einem abgefrühstückt werden. Nicht etwa, dass alle drei eine separate Erwiderung erhalten. Nein, alle drei Klagen werden gemeinsam beantwortet. Ob das hilfreich ist oder nicht, sei einmal dahin gestellt. Zumindest ändert dies nichts an der Tatsache, dass eine Menge Argumente gegen die Errichtung der Deponie Lohmannsheide auf dem Tisch liegen. Ob die nun von der Stadt Moers vorgebracht werden, von der Caritas oder vom BUND macht die Argumente ja nicht weniger plausibel.

Inhaltlich wurden uns knappe 80 Seiten präsentiert, in denen so ziemlich alle Aussagen mit Gegenaussagen beantwortet werden; Gutachteraussagen gegen Gutachteraussagen. Verwundert waren wir nur, als wir versuchten, die Anhänge dieser Klageerwiderung einzusehen. Diese sollten über eine Datencloud bereit gestellt werden. Nur funktionierte das nicht. Ein Link auf die Cloudordner und das Passwort führten ins absolute NICHTS. Von diesen Anhängen haben wir bis heute keinen einzigen zu Gesicht bekommen. Was sich die Bezirksregierung dabei gedacht hat, bleibt ein Rätsel. Wir arbeiten daran, auch diese Anhänge einzusehen.

Für die Bezirksregierung als beklagte Genehmigungsbehörde ist das alles andere als ein Ruhmesblatt: Hausaufgaben nicht rechtzeitig fertig und Quellenangaben nicht einsehbar. Wie will man sich auf einer solchen Basis mit den Argumenten befassen???

Und dann gibt es ja noch die Vorhabenträgerin DAH1

Diese ist im Verfahren "beizuladen", hat also auch ein Wörtchen mitzureden, klar doch.
Aber auch die DAH1 hat es nicht fertig gebracht, ihre Hausaufgaben rechtzeitig abzuliefern. Zunächst bat man um Fristverlängerung bis zum 30.4. Aber anstatt bis zu diesem Termin zu liefern, lässt man uns am 14. April Folgendes wissen: Man konnte sich gar nicht um eine Klageerwiderung kümmern, weil man damit beschäftigt war, die Bezirksregierung zu überzeugen, dem sofortigen Vollzug trotz laufender Klage zuzustimmen. Richtigerweise hat die Bezirksregierung diesem Ansinnen nicht zugestimmt. Und was tut die DAH 1? Sie wendet sich an das Oberverwaltungsgericht und stellt dort einen Eilantrag auf sofortigen Vollzug. Dieser Eilantrag auf sofortigen Vollzug dient im Übrigen zu nichts anderem, als möglichst bald die Bagger anrollen zu lassen.

Richtig gelesen: Erst beantragt man Fristverlängerung, um die Erwiderung zu erarbeiten und dann arbeitet man an etwas völlig anderem. Und obendrein will man eine weitere Fristverlängerung für die Erwiderung – diesmal bis zum 30.6. – um die nicht gemachte Hausaufgabe bis dahin zu erledigen. Erschwerend – so die DAH1 – komme hinzu, dass derzeit wichtige Leute bei der DAH1 oder deren beauftragten Anwaltskanzleien jetzt erst mal im Urlaub seien. Ein solches Vorgehen hätten wir versuchen sollen: „Wir bitten um Fristverlängerung, weil wir in unserem Hauptberuf derzeit zu stark eingebunden sind." Oder: „Wir bitten um Fristverlängerung für die Abgabe einer Stellungnahme, weil gerade Weihnachtszeit ist." Die Antwort wäre sehr klar gewesen: ANTRAG ABGELEHNT!

Ja, auch das Timing kommt uns doch irgendwie bekannt vor: Wichtige Wendungen in den ganzen Verfahren werden gerne in den Zeiten präsentiert, in denen die Menschen mit anderem beschäftigt sind: Die Einwendungsfrist endete an einem 28. Dezember – Weihnachtszeit. Die Erörterung fand unter denkbar schlechtesten Pandemieauflagen statt. Ein Planfeststellungsbeschluss wurde mitten im Hochsommer präsentiet – Ferienzeit. Und jetzt freuen sich die Menschen auf ein Osterfest und man legt uns diese (faulen) Eier ins Nest. Es fällt schon schwer, hier ruhig zu bleiben.
... und das Gericht hat nichts Besseres zu tun, als diesem Antrag auf eine weitere Fristverlängerung für die grundsätzliche Erwiderung stattzugeben. Das nur am Rande.

Was soll´s. Auch das werden wir noch hinbekommen. Allerdings ist ein Eilantrag auf sofortigen Vollzug eine neuerliche Wendung, die eine aufwändige Reaktion unsererseits (bzw. unseres Anwaltes) erfordert und somit ins Geld geht. Wir rechnen gerade durch.

Sollte Ihnen und Euch dieser Zick-Zack-Kurs und dieses Hinhalten in gleicher Weise auf den Wecker gehen wie uns, freuen wir uns auf weitere finanzielle Unterstützung – damit wir nicht zu spitz rechnen müssen und damit die DAH1 nicht auf die Idee kommt, sie könne uns finanziell austrocknen.

Es geht weiter ... Wir halten Sie und Euch auf dem Laufenden.

Bitte lassen Sie mit Ihrer Unterstützung nicht nach. Bitte spenden Sie weiter. Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Beträgt die Spende 300,- € oder weniger, reicht der Kontoauszug für die Steuererklärung aus. Beträgt die Spende mehr, stellen wir natürlich eine Zuwendungsbescheinigung aus, die dem Finanzamt vorgelegt werden kann. In diesem Fall bitte unbedingt Name und Adresse angeben. Nur so können wir die Zuwendungsbescheinigungen übersenden.

Wir danken Ihnen und Euch für die bisherige Unterstützung und für die, die da noch kommen wird.

Landschaftsbild der Bergehalde Lohmannsheide Bergehalde Lohmannsheide  (Ingo Reiß)

Die Bergehalde Lohmannsheide

Die Natur hat sich die Bergehalde, die seit den 1990er Jahren nicht mehr genutzt wird, zurückerobert. Sie ist Heimat von Zauneidechsen, Kreuzkröten, Libellen und zwei weiteren, seltenen Insekten, der Blauflügeligen Sandschrecke und der Blauflügeligen Ödlandschrecke. Kleine, inzwischen mit Rohrkolben zugewachsene Tümpel bieten Kamm- und Teichmolchen ein Laichgewässer. Die Planung sieht allerdings vor, die Halde zukünftig als Deponie zu nutzen. Bedingt durch die Nutzung des Areals als Halde, bestehen bereits Vorbelastungen, insbesondere des Grundwassers. Diese Belastungen verschlimmern sich durch die erneute Nutzung der Halde als Deponie. Mehr dazu im Dossier der Ortsgruppe.

 

Probebohrung auf der Bergehalde Lohmannsheide, Bohrwagen Probebohrung auf der Bergehalde Lohmannsheide, Bohrwagen  (© Ingo Reiß)

Die Firma DAH1 (Deponien auf Halden), ein Gemeinschaftsunternehmen der RAG Montan Immobilien GmbH und der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, ist Betreiber der Halde und möchte diese zukünftig wieder als Deponie für Abfälle der Gefahrenklasse DK1 nutzen.

Ingo Reiß setzt sich seit vielen Jahren für den Erhalt des Biotops ein und weist auf weitere Probleme durch eine erneute Inbetriebnahme der Halde hin, z. B. erhöhte PAK-Gehalte im Grundwasser unterhalb der Ablagerungen (PAK = Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, z. B. Anthracen, Naphthalin). Welche Auswirkungen eine erneute Aufstockung der Deponie und damit ein größerer Druck auf die darunterliegende Fläche haben wird, ist derzeit nicht geklärt.
Und obwohl die Bergehalde auf Duisburger Stadtgebiet liegt, werden durch eine Neuinbetriebnahme der Halde nicht nur die Natur, sondern auch viele Moerser Bürger*innen die Leidtragenden sein: Der LKW-Verkehr würde meist über Moerser Straßen zur Bauschuttdeponie fahren.

Wir konnten in den letzten Jahren in vielen Gesprächen die Moerser Politik nicht nur für die Probleme, die durch eine Neuinbetriebnahme der Halde entstehen, sensibilisieren. Vielmehr haben wir dazu beigetragen, dass ein gemeinsames engagiertes Eintreten gegen die Inbetriebnahme der Halde innerhalb der Stadt über die Parteigrenzen hinweg selbstverständlich geworden ist. Parteien und andere Akteur*innen der Zivilgesellschaft in Moers stehen dem Projekt ablehnend gegenüber.

Offenlage, Erörterung und Planfeststellungsbeschluss

Während der Offenlage der Planungsunterlagen Ende 2020 haben wir ca. 1.400 Seiten Antragsunterlagen intensiv geprüft. Wir haben zahlreiche Mängel festgestellt und gemeinsam mit der Kreisgruppe Duisburg eine Stellungnahme erarbeitet. Der Erörterungstermin fand dann am 25. und 26. Oktober 2021 statt. Hier haben Vertreter*innen der Kreisgruppe Duisburg und der Ortsgruppe Moers / Neukirchen-Vluyn ihre Kritikpunkte noch einmal vertieft dargestellt.

Es hat dann ungewöhnlich lange gedauert, bis sich wieder etwas getan hat. Erst am 24. Juli 2024, fast drei Jahre nach dem Erörterungstermin, wurde der Planfeststellungsbeschluss angekündigt. Dieser lag nun vom 5. bis 19. August 2024 öffentlich aus.

Wir werden diesen natürlich „auf Herz und Nieren“ prüfen.

Festzuhalten bleibt allerdings schon mal eines: Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird ein ums andere Mal erschwert. Manche Verfahrensschritte mussten noch unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie durchgeführt werden (das hat sich keiner ausgesucht ...). Ein Bemühen, wie man trotzdem eine hohe Bürger*innenbeteiligung gewährleistet, war indes nicht zu erkennen. Dann lag die Frist zur Sichtung und Stellungnahme in der Weihnachtszeit 2020 – da haben die Menschen für gewöhnlich Anderes im Sinn als Einwendungen zu erheben.

Von so mancher Befremdlichkeit während des Erörterungstermins – wir mussten uns ein Saalmikrophon erst noch erstreiten und zudem vehement dafür kämpfen, unseren Kaffee in die Halle mitbringen zu dürfen – sei hier nur am Rande berichtet.

Und dass nunmehr die Offenlegung des Planfeststellungsbeschlusses (mit befristeter Möglichkeit zur Einsichtnahme!) ausgerechnet in die Sommerferien, also die Hauptreisezeit, gelegt wurde, nährt die Vermutung, dass das System haben könnte.

Wir lassen uns trotzdem nicht aus dem Konzept bringen! Eine anwaltliche Unterstützung zur Wahrung etwaiger Klageoptionen war binnen 24 Stunden organisiert, ebenso die umfassende Information der Menschen in der Region durch Newsletter, Pressemitteilung und Aktualisierung unserer Website.

Stand des Verfahrens September 2024

Die Genehmigung hat Jahre auf sich warten lassen. Jetzt wurde sie erteilt - trotz der zahlreichen Einwendungen von Bürger*innen, den Städten Moers und Duisburg und dem BUND. Diese Genehmigung basiert zu weiten Teilen auf den Gutachten, die bereits vor ca. 4 Jahren vorgelegt wurden und die aus unserer Sicht wesentliche Umweltauswirkungen nicht hinreichend beachten. Diese Bedenken und Einwendungen sind nun größtenteils abgewiesen worden, meist weil sie schlichtweg als nicht zutreffend bezeichnet werden. Nur in wenigen Punkten wurden diese aufgegriffen und gewisse Auflagen erteilt.

Tatsächlich sieht man seitens der Genehmigungsbehörde z. B. keine besondere Belastung durch den Anlieferverkehr. Man sieht keine Belastungen durch Lärm, Staub und Erschütterungen. Zur Frage erhöhter Schadstoffbelastung insbesondere des Grundwassers verweist man darauf, dass man durch ein erweitertes Grundwassermonitoring die Situation im Auge behalten könne. Was allerdings passieren muss, wenn konkrete Gefahr droht, bleibt relativ vage.

Wir haben dies alles wie versprochen "auf Herz und Nieren" geprüft und sehen nun den Zeitpunkt gekommen, die Genehmigung vor Gericht anzugreifen

Ein solches Verfahren ist kostspielig. Als BUND finanzieren wir uns ausschließlich über Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die Antragstellerin DAH1 kann eine Vielzahl von Jurist*innen und Fachleuten problemlos finanzieren. Wir können und ein Gerichtsverfahren nur leisten, wenn SIE uns unterstützen,

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie eine Klage vor Gericht. Wir brauchen nicht nur einen Rechtsanwalt. Auch Gegengutachten können helfen, einen solchen Prozess zu gewinnen. Dies alles will finanziert sein. Für bisherige und zukünftige Spenden danken wir an dieser Stelle ausdrücklich!

 (Foto: BUND Duisburg)

Spenden (steuerlich abzugsfähig) bitten wir auf folgendes Konto zu überweisen:

IBAN: DE96 3702 0500 0008 2047 01 BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft, Köln
Kontoinhaber: Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Landesverband NRW e.V.
Verwendungszweck: "Deponie Lohmannsheide" mit Angabe des Namen und der Adresse

aktueller Flyer

Aktuelle Informationen erhalten Sie über den BUND-Newsletter. Anmeldung per E-Mail mit dem Stichwort "Lohmannsheide" unter bund-moers(at)bund-wesel.de oder info(at)bund-duisburg.de.

BUND Dossier Lohmannsheide (Stand Juli 2024, PDF-Download; 1,5 MB)