zwei Hände halten ein Pappschild "Keine Deponie auf Halde", im Hintergrund ist eine rostige Schranke sowie Sträucher und Bäume zu sehen

Deponieplanung Lohmannsheide

Auf dem Gelände der Bergehalde Lohmannsheide soll eine Deponie für mineralische Abfälle entstehen, die beim Abriss von Gebäuden und Industrieanlagen anfallen. Ein großer Teil dieser Abfälle würde nicht wie im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschrieben der  Wiederverwertung zugeführt, sondern aus Kostengründen deponiert. Frei nach dem Motto: „Wegwerfen ist billiger als Wiederverwerten“. Geplant ist, 5,2 Mio. Tonnen belastetes Material aufzuschütten. Am Ende würde eine 47 Meter hohe Müllhalde entstehen. Es drohen 15 Jahre Deponiebetrieb, Zehntausende LKW-Fahrten, Gefährdung des Grund- und Trinkwassers, Lärm, Staub, Erschütterungen und Schadstoffbelastung. Ein wertvolles Stück Natur steht auf dem Spiel und das jetzige Landschaftsbild würde nachhaltig verändert.

Update Juli 2026

Um Pfingsten hatten sich die Ereignisse rund um die Deponieplanung und die rechtlichen Erfordernisse, die daraus resultierten, überschlagen. Dann gab es zur Frage des Kiesabbaus ein unerwartet klares Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG NW), welches den bestehenden Regionalplan für unwirksam erklärt und bei dem sich natürlich auch die Frage stellt, welche Auswirkungen dies auf die Deponieplanung hat. 

Zunächst einmal zum „Kiesurteil": Auch wenn die Aussage des OVG Münster eindeutig und geradezu eine Ohrfeige für die Landesregierung, das Regionalparlament und all diejenigen ist, die meinen, unsere Umwelt und unsere natürlichen Lebensgrundlagen gefährden zu müssen, so führt dieses Urteil erst einmal nicht dazu, dass alle (Raum)Planungen, Planfeststellungen etc. sofort unwirksam werden. Es gilt, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und vor allem gilt es, die Rechtskraft dieses Urteils abzuwarten. Solange das nicht der Fall ist, bleibt alles beim Alten. Wann das Urteil rechtskräftig wird, kann im Moment niemand so wirklich sagen. Wenn sich nämlich weitere Prozesse anschließen, wird da noch viel Wasser den Rhein hinunterfließen. Sollte es dann dazu kommen, dass das Urteil in dieser Form rechtskräftig wird und der Regionalplan endgültig gekippt ist, fallen wir auf die Version des davor gültigen Regionalplans zurück. Und hier ist die Halde Lohmannsheide nicht als Deponiestandort ausgewiesen, sondern als Fläche zur Freizeitnutzung.

Nun haben wir ja in den vergangenen Jahren allzu häufig erlebt, dass Verwaltungsrecht eine höchst komplexe Angelegenheit ist. Was also passiert, wenn der Regionalplan erst in den kommenden Jahren endgültig unwirksam wird? Was ist mit Planungen, die jetzt schon laufen oder unaufschiebbar sind? Kann alles einfach nur in einem ungeklärten Schwebezustand verbleiben und alle Räder stehen still? Kaum vorstellbar! Und darin liegt die Schwierigkeit: Wenn auf der Grundlage des jetzt zwar angezweifelten, aber nach wie vor wirksamen Regionalplans bestimmte Vorhaben angepackt werden,wie z. B. Bebauungspläne für den Wohnungsbau, dürfte dies kaum dazu führen, dass solche Wohnsiedlungen wieder abgerissen werden. Alles in Allem sicher kein wünschenswerter Zustand für Planungs- und Genehmigungsbehörden, Investoren etc. (bei denen in der Tat derzeit viel Verunsicherung herrscht). Tatsächlich ist vorstellbar, dass solche „auf tönernen Füßen" stehenden Vorhaben nachträglich ihren gesetzlichen Segen bekommen. Ist zwar kompliziert, aber möglich.

Jetzt aber zu den konkreten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Deponieplanung auf der Bergehalde: Wie vor sieben Wochen mitgeteilt, ist nach 23 Jahren wie aus dem Nichts ein Abschlussbetriebsplan für die bergrechtliche Nutzung als Bergehalde aufgetaucht – zudem mit inhaltlichen Aussagen, die der Firma "Deponien auf Halden" (DAH1) in die Karten spielen. Das Fehlen eines solchen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplans war eines unserer Argumente gegen die Deponieplanung. Wenn das Alte nicht rechtswirksam abgeschlossen ist, kann kein neues Vorhaben auf dem Areal realisiert werden. Nun liegt ein solcher Abschluss vor. Aber bei genauerer Betrachtung ist dieser völlig unzureichend.

Hier werden so gut wie keine Aussagen zu der Frage getroffen, was passieren muss, damit aus der Vornutzung keine Gefährdungen für die Umwelt resultieren. Genau das ist aber ein weiteres zentrales Argument gegen einen Deponiebetrieb, welches wir seit Jahren vortragen, nämlich die Gefährdung des Grundwassers. Da ist es auch kein Zufall, dass die Gefährdungen von der Gegenseite durch ein „Gutachten" geleugnet werden. Dabei ist es schon ein starkes Stück, wenn behauptet wird, dass kein „sanierungswürdiger Gewässerschaden vorliegt, weil es bislang keine Behörde gab, die einen solchen festgestellt hat". Da verschlägt es einem glatt die Sprache ...

Wie war das gleich: Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) im Grundwasser, Schwermetalle wie Blei oder Arsen, der ganze in großen Teilen unbekannte Dreck, der da unten liegt und durch die Auflast ins Grundwasser gedrückt wird. Dieser Zustand ist Allen bekannt, aber seitens DAH1 heißt es, dass es kein Schaden ist, weil keine Behörde dies amtlich attestiert. Also muss man auch nichts machen.

Klar, dass wir hier wieder vor Gericht ziehen müssen. Das kann man nicht durchgehen lassen. Die Klage gegen diesen Abschlussbetriebsplan – diesmal vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf – ist inzwischen fristgerecht eingelegt, die Klagebegründung durch unseren Rechtsanwalt wird erstellt und fristgerecht eingereicht werden. Mal sehen, wohin uns dieser dritte Gang vor ein Gericht führen wird (und – sorry – was er uns kosten wird).

Wann es hier zu einem Urteil kommt, wann dies ggf. rechtskräftig wird und wie es begründet wird, wird sich dann zeigen. Aber auch hier stellt sich die Frage: Stehen alle Räder still, bis das bergrechtliche Verfahren durchverhandelt ist? Oder werden trotz der Unsicherheit der „tönernen Füße" auch hier Fakten geschaffen, die nachträglich legalisiert werden? Wir sind da hellwach, versprochen!

Und was bedeutet das für den Termin im deponierechtlichen Hauptsacheverfahren vor dem OVG Münster? Der sollte ja ursprünglich am 24. Juni stattfinden, ist dann aber verschoben worden, weil sich die Gegenseite nicht in der Lage sah, die von uns vorgelegten 55 Seiten mit guten Argumenten innerhalb von zwei bis drei Wochen zu lesen – allesamt Menschen, die dies in ihrer bezahlten Arbeitszeit zu leisten haben. Eine bemerkenswerte Arbeitsauffassung.

Vor dem OVG Münster ist nun der 9. September als Hauptverhandlungstermin auserkoren. (Wir buchen mal wieder Hotelzimmer für unseren Rechtsanwalt und die Gutachter ...). Ob es dann allerdings zu einem abschließenden Urteil kommt, ist fraglich, weil es doch inzwischen eine ganze Reihe von „tönernen Füßen" gibt und man im Grunde nicht sagen kann, wie sich die Klage gegen den Abschlussbetriebsplan und die Verwicklungen, die aus dem Kiesurteil resultieren, auswirken werden.

Aber mit diesem dritten Gang vor die Gerichte stellt sich dann noch eine weitere Frage: Wenn der Abschlussbetriebsplan keinen sanierungsbedürftigen Grundwasserschaden erkennen kann, müssen wir diese Unzulänglichkeit deutlich machen. Damit bekommt die Grundwasserfrage auch in diesem Verfahren eine zentrale Bedeutung. Klar, dass wir da mit guten Argumenten und guten Sachverständigen erscheinen müssen. Im günstigsten Fall wird das dazu führen, dass ein sanierungsbedürftiger Grundwasserschaden festgestellt wird und diese Frage dann auch für das Hauptverfahren geklärt ist. Wenn diese gerichtliche Feststellung aber erst nach dem 9. September erfolgt, weil sich der „dritte Gang" so lange hinzieht, dann müssen die Gutachter bei zwei Verfahren die Argumente vortragen.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt ... Kostet viel Geld und das wissen die Menschen der DAH1 auch und deren Strategie, uns mit ihrem Geld an die Wand zu drücken, ist ja nicht neu.

Update Juni 2026

Der Termin zur mündlichen Hauptverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster am 24. Juni vom Gericht aufgehoben worden. Derzeit sieht es danach aus, dass er nun am 9. September 2026 stattfinden wird.

Unsere Arbeit geht natürlich auf Hochtouren weiter. Vor allem geht es darum, die jüngst erteilte Zulassung des Abschlussbetriebsplans der Bezirksregierung einzuordnen. Dankenswerter Weise hat unser Rechtsanwalt aus seinem Urlaub heraus einen nach wie vor hervorragenden Job gemacht. Er wird sich noch mal intensiv damit befassen.

Update Mai 2026

VIER ausgesprochen unerfreulichen Entwicklungen

Entwicklung 1: Am Donnerstag vor Pfingsten erreichte uns ein FRISCH ERSTELLTES GUTACHTEN im Auftrag der Fa. Deponien auf Halden (DAH1), welches im Kern aber die uralte Aussage trifft, dass von einen Grundwasserschaden nicht gesprochen werden kann, solange eine Wasserbehörde einen solchen nicht feststellt und dass es sich im Kern nur um eine stabil gebliebene Einleitung von Schadstoffen handele. Diese müsse man auch nicht anpacken, weil die ganze Chose eben ausreichend verdünnt in den Rhein abgeleitet werde. Man müssen sich also überhaupt keine Sorgen machen und daran würde die Deponierung von mehreren Millionen Tonnen auch nichts weiter ändern. In Kurzform: das ganze Vorhaben habe keine negativen Auswirkungen auf das Grundwasser und überhaupt habe man ja alles im Griff.

Die Aussagen des Gutachtens sind an sich ist schon ziemlich schwer verdaulich. Aber wir haben uns doch auch die Frage gestellt: Warum schickt man das ausgerechnet jetzt?

Klar ist, dass die DAH1 alles daran setzt, ihr Vorhaben irgendwie zu retten. Es geht ja um sehr viel Geld. Und die Sorge der DAH1, dass der Planfeststellungsbeschluss vom Gericht kassiert wird, ist ja nach der Entscheidung im Eilverfahren nicht ganz unbegründet. Da hatten sie ja schon den einen oder anderen Versuch unternommen, den Gerichtstermin zu kippen. Jetzt schickt man wieder ein neues Gutachten ins Rennen, wobei wir uns allerdings schon fragen, warum die DAH1 ihre Aussagen gebetsmühlenartig wiederholt. Glaubt man dort wirklich, dass die dann auch nur einen Deut plausibler werden?
Und weil dieses „neue“ Gutachten letztlich nicht wirklich Neuigkeitswert hatte, konnte unser Rechtsanwalt dies auch postwendend kontern – er musste sich ja auch nichts Neues ausdenken. Das war schnell zusammengestellt und 55 Seiten klare Kante ans Gericht übermittelt.

Aber die Antwort auf die Frage „Warum jetzt?“ kam dann zwei Tage später …

Entwicklung 2 - der nächste Schachzug. Diesmal gab es von der Bezirksregierung Arnsberg die ZULASSUNG EINES ABSCHLUSSBETRIEBSPLANS. Dieser Abschlussbetriebsplan hat geschlagene 23 Jahre auf sich warten lassen und trifft ausgerechnet jetzt, wenige Wochen vor der Hauptverhandlung, ein. Tatsächlich: Das Abschlussbetriebsplanverfahren (ABP) wurde am 14.11.1997 gestartet, ein Untersuchungskonzept zur Gefährdungsabschätzung wurde am 31.07.1998 eingereicht und am 21.01.2000 von der Bezirksregierung Arnsberg abgenickt. Der Bericht hierzu wurde am 14.07.2003 vorgelegt. Eine Genehmigung indes wurde nie erteilt – bis jetzt. Der ABP kommt zwar von der Bezirksregierung Arnsberg, aber eine gewisse Handschrift trägt das schon. Mindestens mal hat die Bezirksregierung Arnsberg der DAH1 freundlich geliefert, was der DAH1 in den Kram passt.

Dieser Schachzug hat´s in sich.

Zur Einordnung: Damit beschert man uns tatsächlich das DRITTE VERFAHREN (Neben dem Hauptsacheverfahren hatten wir ja auch das Eilverfahren zu bestreiten). Es handelt sich beim ABP um einen eigenständigen Verwaltungsakt der Bezirksregierung Arnsberg, der eine eigenständige Reaktion erfordert.
Interessanterweise wurde nicht nur der Beschluss als solcher zu den Gerichtsakten gegeben, sondern auch noch ein weiteres Gutachten, welches die Gefährdungsabschätzung aus Beginn der Nuller-Jahre aktualisiert – selbstredend ganz im Interesse der DAH1.

Entwicklung 3: Die DAH1 hat beim Gericht die AUFHEBUNG DES TERMINS AM 24. JUNI beantragt. Man begründet dies damit, dass man die 55 Seiten Klare Kante unseres Anwaltes doch nun ausgiebig prüfen müsse. Und gleich wird auch gedroht, dass es ein Revisionsgrund ist, wenn man dafür nicht genügend Zeit bekäme ...

Entwicklung 4: Und scheinbar gefällt es auch der Bezirksregierung Düsseldorf, diese Spielchen mitzumachen. Denn auch die teilt am selben Tag postwendend mit, dass man sich angesichts dieser hochdynamischen Entwicklungen nicht bis zum 24. Juni auf die Verhandlung vorbereiten könne, also ebenfalls für eine Aufhebung des Termins plädiert.

Wir stimmen uns natürlich mit unserem Rechtsanwalt zu all diesen Wendungen ab. Klar, dass das wieder einmal ins Geld geht, aber das ist eben die Strategie der DAH1: Ein für uns kostspieliger Schachzug nach dem anderen. Sie wissen, dass wir es nur mit Ihnen und Euch gemeinsam hinbekommen, dem entgegen zu treten, während sie selbst das alles aus der Portokasse zahlen können. So will man also dieses Spielchen spielen...

Bitte bilden Sie / bildet Euch selbst Eure Meinung zu dem Umstand, dass wir in unserer Freizeit alles inhaltlich prüfen, innerhalb der gesetzten Fristen unsere Hausaufgaben erledigen und zudem ein ums andere Mal um Spenden bitten müssen, während es die DAH1 und die Bezirksregierung Düsseldorf in ihrer Arbeitszeit nicht hinbekommen, ihren Job zu machen. Und 23 Jahre für einen ABP muss man nicht extra kommentieren.
Und was die Kosten angeht: Die DAH1 setzen diese auch noch von der Steuer ab …

Update März 2026

Wir hatten im letzten Dezember von einem weiteren verfahrenstechnischen Winkelzug der Firma "Deponien auf Halden" (DAH1) berichtet. Diese wollte ja statt eines mündlichen Termins im Hauptverfahren erst noch mal ganz schnell mit der Bezirksregierung die Affäre irgendwie bereinigen. Die Rede war von einem zusätzlichen Erörterungstermin. Natürlich haben wir das abgelehnt, denn ist es ja seit etlichen Jahren bekannt, was dabei rauskommt, wenn DAH1 mit der Bezirksregierung spricht: Rein gar nichts. Und weil nichts dabei rauskommt und vor allem die Gefährdungen für Mensch und Umwelt weiter bestehen, müssen wir ja das Gericht anrufen. Anders geht es eben nicht.
Im Übrigen wäre ein solcher Erörterungstermin für uns mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Diese Taktik, nämlich die Kosten für Umweltverbände in die Höhe zu treiben, ist ja ebenfalls nichts Neues.

Gut, dass das Oberverwaltungsgericht dieses Spielchen auch nicht mitmacht.

Vielmehr hat das Gericht jetzt den Termin zur mündlichen Hauptverhandlung angesetzt und zwar am 24. Juni 2026 um 10.00 Uhr.
Wir können noch nicht sagen, ob das an einem Tag zu Ende verhandelt wird oder doch mehrere Verhandlungstage benötigt.

Natürlich haben wir uns inzwischen mit unserem Rechtsanwalt zusammen gesetzt und die Strategie für diese Verhandlung festgelegt. Uns erscheint es wichtig, die Gutachter, die uns bislang unterstützt haben, auch zu dieser Verhandlung dazu zu holen. Denn neben den formalen Aspekten wie einem fehlenden Abschluss der Vornutzung als Bergehalde gilt es in allererster Linie die "inhaltlichen" Aspekte dort vorzubringen: Gefahr fürs Trinkwasser, fehlende Eignung des Areals als Deponiestandort auf Grund verschiedener Faktoren. Das können unsere Gutachter vor Gericht sehr plausibel darlegen.

Wir bereiten uns quasi auf den "Showdown" vor ...

Update Weihnachten 2025

Nach dem Oster-Update `25 hieß es nun, auch die Hürde Eilantrag zu nehmen: Schriftsätze der Anwälte lesen, Gutachten und prozessrelevante Unterlagen – teilweise reichten diese bis in die 90er Jahr des letzten Jahrhunderts zurück – zu sichten und einzuordnen und natürlich auch die Finanzierung sicher zu stellen.

All das ist gelungen und auch diesmal hat uns die überwältigende Unterstützung der Menschen aus der Region geholfen.

Am 19.Dezember 2025 fiel dann die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes im Eilverfahren und der Antrag der DAH1 wurde abgelehnt. 

Besonders ist aber die Begründung des Gerichtes: „Dem Antrag auf sofortigen Vollzug kann nicht stattgegeben werden, weil zu Grunde liegende Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung viele formale, inhaltliche und handwerkliche Fehler beinhaltet und deshalb im Hauptverfahren keinen Bestand haben dürfte." 

Somit hat die DAH1 das Eilverfahren verloren, aber die Bezirksregierung hat deshalb keinesfalls gewonnen, sondern wurde schon ordentlich abgewatscht. Schön, dass dann in der weiteren Begründung zahlreiche von uns vorgebrachte Argumente aufgegriffen wurden, um die vielen Fehler und Ungereimtheiten der Genehmigung darzulegen. Und auf weitere von uns vorgebrachte Argumente ist das Gericht dann gar nicht erst weiter eingegangen, weil es schon genug gute Gründe gibt, die Rechtmäßigkeit der Genehmigung in Zweifel zu ziehen.

Zu diesen guten Gründen gehören u.a.: Die Vornutzung des Areals muss durch einen sauberen Betriebsabschluss beendet werden. Dieser ist von der Bezirksregierung Arnsberg vorzunehmen und soll sich insbesondere mit der Frage beschäftigen, ob sich durch die Folgenutzung „Deponie“ Gefährdungen für das Grundwasser ergeben. Erst wenn das geklärt ist und erst wenn eventuell notwendig werdende Sanierungsmaßnahmen des Areals abgeschlossen sind oder wenn Schutzmaßnahmen für das Grundwasser plausibel konzipiert sind, kann man über eine Deponie nachdenken. Wenn dieser Job nicht erledigt ist, kann keine neue Nutzung genehmigt werden - und schon gar nicht von der Bezirksregierung Düsseldorf. 

Spannend auch die Überlegung des Gerichts, wer eigentlich in welchem Umfang haftet, wenn das Grundwasser Schaden nimmt. Die DAH1 steht auf dem Standpunkt, dass man sie nicht haftbar machen kann für das Ungemach, welches aus der Vornutzung entstanden ist. Ganz so sieht es das Gericht nicht. Spätestens an dieser Stelle kommt ein völlig neues Kostenrisiko auf die DAH1 zu. Und da es ihr immer nur darum geht, viel Geld zu verdienen, besinnt sie sich vielleicht eines Besseren und lässt die Finger von der Lohmannsheide. 

Auch wird der Bezirksregierung Düsseldorf attestiert, dass sie nicht im erforderlichen Umfang alternative Standorte geprüft hat. Aber das nur so am Rande ...

Sieht also ganz gut aus für unsere Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss. 

Update Ostern 2025

Was bisher geschah.

Im Juli 2024 hatte die Bezirksregierung ihre Genehmigung angekündigt. Diese lag dann vom 5. bis zum 19. August öffentlich aus und der BUND hat fristgerecht am 19. September 2024 Klage eingereicht. Diese Klage hatte eine aufschiebende Wirkung, heißt: Die DAH1 konnte nicht sofort mit den Baggern anrücken. Danach hatten wir sechs Wochen Zeit, die Klage zu begründen. Auch diese Klagebegründung haben wir fristgerecht am 28. November eingereicht. Wir bzw. unsere wirklich fitten Anwälte und Gutachter haben also alle Hausaufgaben innerhalb der gesetzten Fristen erledigt – nicht zuletzt Dank Ihrer und Eurer großartigen Unterstützung für die Gutachten und die vielen Anwaltsstunden.

Danach hieß es: Geduldig sein und die Klageerwiderung der Bezirksregierung als Beklagte abwarten. Diese sollte bis zum 7.2.25 vorliegen, aber eine Woche vor Ablauf dieser Frist hat die Bezirksregierung eine Verlängerung beantragt. Begründet wurde dies wie folgt: Alles sei sehr umfangreich, man müsse so viele andere Behörden fragen und so viele Teilaspekte berücksichtigen. Und weil ja auch noch die Klagen der Stadt Moers und der Caritas-Werkstätten anhängig seien, müsse viel aufeinander abgestimmt werden. Und schließlich habe der BUND ja so viele Gutachteraussagen beigebracht, dass dieses umfangreiche Paket nicht innerhalb der gesetzten Frist abgearbeitet werden könne.

Ja, das stimmt alles: Es ist kompliziert, vielschichtig, alles nicht einfach. Aber man beachte: Da arbeiten Menschen hauptberuflich für die Bezirksregierung, sind als Mitarbeitende einer Fachbehörde sicherlich tief im Thema drin. Aber: sie schaffen es nicht, eine Klageerwiderung innerhalb der Frist hinzubekommen. Was soll´s: wir haben im Rahmen unserer ehrenamtlichen Tätigkeit – also in unserer Freizeit – unsere Hausaufgaben erledigt. Wesentlich dabei war natürlich die Arbeit der Anwaltskanzlei und die der Gutachter. Aber auch diese galt es, umfänglich über die Sachverhalte zu informieren, Agumentationen zu liefern, Unterlagen zur Verfügung zu stellen, deren Wirken untereinander zu koordinieren, alles innerhalb des BUND abzustimmen und letztlich die einzelnen Schritte abzusegnen.

Das Gericht hat dann die Frist bis zum 31.3. verlängert und tatsächlich kam die Klageerwiderung der Bezirksregierung Düsseldorf bis zu diesem Termin beim Gericht an.

Hierzu gibt es einiges anzumerken

Einmal ist diese Klageerwiderung so verfasst, dass alle drei Kläger (BUND, Stadt Moers, Caritas-Werkstätten) in einem abgefrühstückt werden. Nicht etwa, dass alle drei eine separate Erwiderung erhalten. Nein, alle drei Klagen werden gemeinsam beantwortet. Ob das hilfreich ist oder nicht, sei einmal dahin gestellt. Zumindest ändert dies nichts an der Tatsache, dass eine Menge Argumente gegen die Errichtung der Deponie Lohmannsheide auf dem Tisch liegen. Ob die nun von der Stadt Moers vorgebracht werden, von der Caritas oder vom BUND macht die Argumente ja nicht weniger plausibel.

Inhaltlich wurden uns knappe 80 Seiten präsentiert, in denen so ziemlich alle Aussagen mit Gegenaussagen beantwortet werden; Gutachteraussagen gegen Gutachteraussagen. Verwundert waren wir nur, als wir versuchten, die Anhänge dieser Klageerwiderung einzusehen. Diese sollten über eine Datencloud bereit gestellt werden. Nur funktionierte das nicht. Ein Link auf die Cloudordner und das Passwort führten ins absolute NICHTS. Von diesen Anhängen haben wir bis heute keinen einzigen zu Gesicht bekommen. Was sich die Bezirksregierung dabei gedacht hat, bleibt ein Rätsel. Wir arbeiten daran, auch diese Anhänge einzusehen.

Für die Bezirksregierung als beklagte Genehmigungsbehörde ist das alles andere als ein Ruhmesblatt: Hausaufgaben nicht rechtzeitig fertig und Quellenangaben nicht einsehbar. Wie will man sich auf einer solchen Basis mit den Argumenten befassen???

Und dann gibt es ja noch die Vorhabenträgerin DAH1

Diese ist im Verfahren "beizuladen", hat also auch ein Wörtchen mitzureden, klar doch.
Aber auch die DAH1 hat es nicht fertig gebracht, ihre Hausaufgaben rechtzeitig abzuliefern. Zunächst bat man um Fristverlängerung bis zum 30.4. Aber anstatt bis zu diesem Termin zu liefern, lässt man uns am 14. April Folgendes wissen: Man konnte sich gar nicht um eine Klageerwiderung kümmern, weil man damit beschäftigt war, die Bezirksregierung zu überzeugen, dem sofortigen Vollzug trotz laufender Klage zuzustimmen. Richtigerweise hat die Bezirksregierung diesem Ansinnen nicht zugestimmt. Und was tut die DAH 1? Sie wendet sich an das Oberverwaltungsgericht und stellt dort einen Eilantrag auf sofortigen Vollzug. Dieser Eilantrag auf sofortigen Vollzug dient im Übrigen zu nichts anderem, als möglichst bald die Bagger anrollen zu lassen.

Richtig gelesen: Erst beantragt man Fristverlängerung, um die Erwiderung zu erarbeiten und dann arbeitet man an etwas völlig anderem. Und obendrein will man eine weitere Fristverlängerung für die Erwiderung – diesmal bis zum 30.6. – um die nicht gemachte Hausaufgabe bis dahin zu erledigen. Erschwerend – so die DAH1 – komme hinzu, dass derzeit wichtige Leute bei der DAH1 oder deren beauftragten Anwaltskanzleien jetzt erst mal im Urlaub seien. Ein solches Vorgehen hätten wir versuchen sollen: „Wir bitten um Fristverlängerung, weil wir in unserem Hauptberuf derzeit zu stark eingebunden sind." Oder: „Wir bitten um Fristverlängerung für die Abgabe einer Stellungnahme, weil gerade Weihnachtszeit ist." Die Antwort wäre sehr klar gewesen: ANTRAG ABGELEHNT!

Ja, auch das Timing kommt uns doch irgendwie bekannt vor: Wichtige Wendungen in den ganzen Verfahren werden gerne in den Zeiten präsentiert, in denen die Menschen mit anderem beschäftigt sind: Die Einwendungsfrist endete an einem 28. Dezember – Weihnachtszeit. Die Erörterung fand unter denkbar schlechtesten Pandemieauflagen statt. Ein Planfeststellungsbeschluss wurde mitten im Hochsommer präsentiert – Ferienzeit. Und jetzt freuen sich die Menschen auf ein Osterfest und man legt uns diese (faulen) Eier ins Nest. Es fällt schon schwer, hier ruhig zu bleiben.
... und das Gericht hat nichts Besseres zu tun, als diesem Antrag auf eine weitere Fristverlängerung für die grundsätzliche Erwiderung stattzugeben. Das nur am Rande.

Was soll´s. Auch das werden wir noch hinbekommen. Allerdings ist ein Eilantrag auf sofortigen Vollzug eine neuerliche Wendung, die eine aufwändige Reaktion unsererseits (bzw. unseres Anwaltes) erfordert und somit ins Geld geht. Wir rechnen gerade durch.

Sollte Ihnen und Euch dieser Zick-Zack-Kurs und dieses Hinhalten in gleicher Weise auf den Wecker gehen wie uns, freuen wir uns auf weitere finanzielle Unterstützung – damit wir nicht zu spitz rechnen müssen und damit die DAH1 nicht auf die Idee kommt, sie könne uns finanziell austrocknen.

Es geht weiter ... Wir halten Sie und Euch auf dem Laufenden.

Bitte lassen Sie mit Ihrer Unterstützung nicht nach. Bitte spenden Sie weiter. Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Beträgt die Spende 300,- € oder weniger, reicht der Kontoauszug für die Steuererklärung aus. Beträgt die Spende mehr, stellen wir natürlich eine Zuwendungsbescheinigung aus, die dem Finanzamt vorgelegt werden kann. In diesem Fall bitte unbedingt Name und Adresse angeben. Nur so können wir die Zuwendungsbescheinigungen übersenden.

Wir danken Ihnen und Euch für die bisherige Unterstützung und für die, die da noch kommen wird.

Landschaftsbild der Bergehalde Lohmannsheide Bergehalde Lohmannsheide  (Ingo Reiß)

Die Bergehalde Lohmannsheide

Die Natur hat sich die Bergehalde, die seit den 1990er Jahren nicht mehr genutzt wird, zurückerobert. Sie ist Heimat von Zauneidechsen, Kreuzkröten, Libellen und zwei weiteren, seltenen Insekten, der Blauflügeligen Sandschrecke und der Blauflügeligen Ödlandschrecke. Kleine, inzwischen mit Rohrkolben zugewachsene Tümpel bieten Kamm- und Teichmolchen ein Laichgewässer. Die Planung sieht allerdings vor, die Halde zukünftig als Deponie zu nutzen. Bedingt durch die Nutzung des Areals als Halde, bestehen bereits Vorbelastungen, insbesondere des Grundwassers. Diese Belastungen verschlimmern sich durch die erneute Nutzung der Halde als Deponie. Mehr dazu im Dossier der Ortsgruppe.

 

Probebohrung auf der Bergehalde Lohmannsheide, Bohrwagen Probebohrung auf der Bergehalde Lohmannsheide, Bohrwagen  (© Ingo Reiß)

Die Firma DAH1 (Deponien auf Halden), ein Gemeinschaftsunternehmen der RAG Montan Immobilien GmbH und der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, ist Betreiber der Halde und möchte diese zukünftig wieder als Deponie für Abfälle der Gefahrenklasse DK1 nutzen.

Ingo Reiß setzt sich seit vielen Jahren für den Erhalt des Biotops ein und weist auf weitere Probleme durch eine erneute Inbetriebnahme der Halde hin, z. B. erhöhte PAK-Gehalte im Grundwasser unterhalb der Ablagerungen (PAK = Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, z. B. Anthracen, Naphthalin). Welche Auswirkungen eine erneute Aufstockung der Deponie und damit ein größerer Druck auf die darunterliegende Fläche haben wird, ist derzeit nicht geklärt.
Und obwohl die Bergehalde auf Duisburger Stadtgebiet liegt, werden durch eine Neuinbetriebnahme der Halde nicht nur die Natur, sondern auch viele Moerser Bürger*innen die Leidtragenden sein: Der LKW-Verkehr würde meist über Moerser Straßen zur Bauschuttdeponie fahren.

Wir konnten in den letzten Jahren in vielen Gesprächen die Moerser Politik nicht nur für die Probleme, die durch eine Neuinbetriebnahme der Halde entstehen, sensibilisieren. Vielmehr haben wir dazu beigetragen, dass ein gemeinsames engagiertes Eintreten gegen die Inbetriebnahme der Halde innerhalb der Stadt über die Parteigrenzen hinweg selbstverständlich geworden ist. Parteien und andere Akteur*innen der Zivilgesellschaft in Moers stehen dem Projekt ablehnend gegenüber.

Offenlage, Erörterung und Planfeststellungsbeschluss

Während der Offenlage der Planungsunterlagen Ende 2020 haben wir ca. 1.400 Seiten Antragsunterlagen intensiv geprüft. Wir haben zahlreiche Mängel festgestellt und gemeinsam mit der Kreisgruppe Duisburg eine Stellungnahme erarbeitet. Der Erörterungstermin fand dann am 25. und 26. Oktober 2021 statt. Hier haben Vertreter*innen der Kreisgruppe Duisburg und der Ortsgruppe Moers / Neukirchen-Vluyn ihre Kritikpunkte noch einmal vertieft dargestellt.

Es hat dann ungewöhnlich lange gedauert, bis sich wieder etwas getan hat. Erst am 24. Juli 2024, fast drei Jahre nach dem Erörterungstermin, wurde der Planfeststellungsbeschluss angekündigt. Dieser lag nun vom 5. bis 19. August 2024 öffentlich aus.

Wir werden diesen natürlich „auf Herz und Nieren“ prüfen.

Festzuhalten bleibt allerdings schon mal eines: Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird ein ums andere Mal erschwert. Manche Verfahrensschritte mussten noch unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie durchgeführt werden (das hat sich keiner ausgesucht ...). Ein Bemühen, wie man trotzdem eine hohe Bürger*innenbeteiligung gewährleistet, war indes nicht zu erkennen. Dann lag die Frist zur Sichtung und Stellungnahme in der Weihnachtszeit 2020 – da haben die Menschen für gewöhnlich Anderes im Sinn als Einwendungen zu erheben.

Von so mancher Befremdlichkeit während des Erörterungstermins – wir mussten uns ein Saalmikrophon erst noch erstreiten und zudem vehement dafür kämpfen, unseren Kaffee in die Halle mitbringen zu dürfen – sei hier nur am Rande berichtet.

Und dass nunmehr die Offenlegung des Planfeststellungsbeschlusses (mit befristeter Möglichkeit zur Einsichtnahme!) ausgerechnet in die Sommerferien, also die Hauptreisezeit, gelegt wurde, nährt die Vermutung, dass das System haben könnte.

Wir lassen uns trotzdem nicht aus dem Konzept bringen! Eine anwaltliche Unterstützung zur Wahrung etwaiger Klageoptionen war binnen 24 Stunden organisiert, ebenso die umfassende Information der Menschen in der Region durch Newsletter, Pressemitteilung und Aktualisierung unserer Website.

Stand des Verfahrens September 2024

Die Genehmigung hat Jahre auf sich warten lassen. Jetzt wurde sie erteilt - trotz der zahlreichen Einwendungen von Bürger*innen, den Städten Moers und Duisburg und dem BUND. Diese Genehmigung basiert zu weiten Teilen auf den Gutachten, die bereits vor ca. 4 Jahren vorgelegt wurden und die aus unserer Sicht wesentliche Umweltauswirkungen nicht hinreichend beachten. Diese Bedenken und Einwendungen sind nun größtenteils abgewiesen worden, meist weil sie schlichtweg als nicht zutreffend bezeichnet werden. Nur in wenigen Punkten wurden diese aufgegriffen und gewisse Auflagen erteilt.

Tatsächlich sieht man seitens der Genehmigungsbehörde z. B. keine besondere Belastung durch den Anlieferverkehr. Man sieht keine Belastungen durch Lärm, Staub und Erschütterungen. Zur Frage erhöhter Schadstoffbelastung insbesondere des Grundwassers verweist man darauf, dass man durch ein erweitertes Grundwassermonitoring die Situation im Auge behalten könne. Was allerdings passieren muss, wenn konkrete Gefahr droht, bleibt relativ vage.

Wir haben dies alles wie versprochen "auf Herz und Nieren" geprüft und sehen nun den Zeitpunkt gekommen, die Genehmigung vor Gericht anzugreifen

Ein solches Verfahren ist kostspielig. Als BUND finanzieren wir uns ausschließlich über Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die Antragstellerin DAH1 kann eine Vielzahl von Jurist*innen und Fachleuten problemlos finanzieren. Wir können und ein Gerichtsverfahren nur leisten, wenn SIE uns unterstützen,

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie eine Klage vor Gericht. Wir brauchen nicht nur einen Rechtsanwalt. Auch Gegengutachten können helfen, einen solchen Prozess zu gewinnen. Dies alles will finanziert sein. Für bisherige und zukünftige Spenden danken wir an dieser Stelle ausdrücklich!

 (Foto: BUND Duisburg)

Spenden (steuerlich abzugsfähig) bitten wir auf folgendes Konto zu überweisen:

IBAN: DE96 3702 0500 0008 2047 01 BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft, Köln
Kontoinhaber: Bund fuer Umwelt- und Naturschutz Deutschland, LV NRW
Verwendungszweck: "Deponie Lohmannsheide" mit Angabe des Namen und der Adresse

Da es seit einiger Zeit verbesserte Sicherheitsstandards im bargeldlosen Zahlungsverkehr gibt und die Banken immer die IBAN mit dem Namen des/der Kontoinhaber*in genauestens abgleicht, bitte auf die genaue Schreibweise beim "Zahlungsempfänger" achten: Bund fuer Umwelt und Naturschutz Deutschland - LV NRW 

Und bitte auch daran denken: Spenden über 300,- € bedürfen einer Zuwendungsbescheinigung, um sie steuerlich geltend zu machen. Also bitte Name und Anschrift übermitteln. Bei Rückfragen bitte an bund.moers(at)bund.net schreiben.

Flyer 2025

Aktuelle Informationen erhalten Sie über den BUND-Newsletter. Anmeldung per E-Mail mit dem Stichwort "Lohmannsheide" unter bund-moers(at)bund-wesel.de oder info(at)bund-duisburg.de.

BUND Dossier Lohmannsheide (Stand Dezember 2025, PDF-Download; 2,1 MB)