Auf dem Gelände der Bergehalde Lohmannsheide soll eine Deponie für mineralische Abfälle entstehen, die beim Abriss von Gebäuden und Industrieanlagen anfallen. Ein großer Teil dieser Abfälle würde nicht wie im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschrieben der Wiederverwertung zugeführt, sondern aus Kostengründen deponiert. Frei nach dem Motto: „Wegwerfen ist billiger als Wiederverwerten“. Geplant ist, 5,2 Mio. Tonnen belastetes Material aufzuschütten. Am Ende würde eine 47 Meter hohe Müllhalde entstehen. Es drohen 15 Jahre Deponiebetrieb, Zehntausende LKW-Fahrten, Gefährdung des Grund- und Trinkwassers, Lärm, Staub, Erschütterungen und Schadstoffbelastung. Ein wertvolles Stück Natur steht auf dem Spiel und das jetzige Landschaftsbild würde nachhaltig verändert.
Der aktuelle Stand des Verfahrens
Die Genehmigung hat Jahre auf sich warten lassen. Jetzt wurde sie erteilt - trotz der zahlreichen Einwendungen von Bürger*innen, den Städten Moers und Duisburg und dem BUND. Diese Genehmigung basiert zu weiten Teilen auf den Gutachte, die bereits vor ca. 4 Jahren vorgelegt wurden und die aus unserer Sicht wesentliche Umweltauswirkungen nicht hinreichend beachten. Diese Bedenken und Einwendungen sind nun größtenteils abgewiesen worden, meist weil sie schlichtweg als nicht zutreffend bezeichnet werden. Nur in wenigen Punkten wurden diese aufgegriffen und gewisse Auflagen erteilt.
Tatsächlich sieht man seitens der Genehmigungsbehörde z. B. keine besondere Belastung durch den Anlieferverkehr. Man sieht keine Belastungen durch Lärm, Staub und Erschütterungen. Zur Frage erhöhter Schadstoffbelastung insbesondere des Grundwassers verweist man darauf, dass man durch ein erweitertes Grundwassermonitoring die Situation im Auge behalten könne. Was allerdings passieren muss, wenn konkrete Gefahr droht, bleibt relativ vage.
Wir haben dies alles wie versprochen "auf Herz und Nieren" geprüft und sehen nun den Zeitpunkt gekommen, die Genehmigung vor Gericht anzugreifen
Ein solches Verfahren ist kostspielig. Als BUND finanzieren wir uns ausschließlich über Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die Antragstellerin DAH1 kann eine Vielzahl von Jurist*innen und Fachleuuten problemlos finanzieren. Wir können und ein Gerichtsverfahren nur leisten, wenn SIE uns unterstützen,
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie eine Klage vor Gericht. Wir brauchen nicht nur einen Rechtsanwalt. Auch Gegengutachten können helfen, einen solchen Prozess zu gewinnen. Dies alles will finanziert sein. Für bisherige und zukünftige Spenden danken wir an dieser Stelle ausdrücklich!

Die Bergehalde Lohmannsheide
Die Natur hat sich die Bergehalde, die seit den 1990er Jahren nicht mehr genutzt wird, zurückerobert. Sie ist Heimat von Zauneidechsen, Kreuzkröten, Libellen und zwei weiteren, seltenen Insekten, der Blauflügeligen Sandschrecke und der Blauflügeligen Ödlandschrecke. Kleine, inzwischen mit Rohrkolben zugewachsene Tümpel bieten Kamm- und Teichmolchen ein Laichgewässer. Die Planung sieht allerdings vor, die Halde zukünftig als Deponie zu nutzen. Bedingt durch die Nutzung des Areals als Halde, bestehen bereits Vorbelastungen, insbesondere des Grundwassers. Diese Belastungen verschlimmern sich durch die erneute Nutzung der Halde als Deponie. Mehr dazu im Dossier der Ortsgruppe.

Die Firma DAH1 (Deponien auf Halden), ein Gemeinschaftsunternehmen der RAG Montan Immobilien GmbH und der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, ist Betreiber der Halde und möchte diese zukünftig wieder als Deponie für Abfälle der Gefahrenklasse DK1 nutzen.
Ingo Reiß setzt sich seit vielen Jahren für den Erhalt des Biotops ein und weist auf weitere Probleme durch eine erneute Inbetriebnahme der Halde hin, z. B. erhöhte PAK-Gehalte im Grundwasser unterhalb der Ablagerungen (PAK = Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, z. B. Anthracen, Naphthalin). Welche Auswirkungen eine erneute Aufstockung der Deponie und damit ein größerer Druck auf die darunterliegende Fläche haben wird, ist derzeit nicht geklärt.
Und obwohl die Bergehalde auf Duisburger Stadtgebiet liegt, werden durch eine Neuinbetriebnahme der Halde nicht nur die Natur, sondern auch viele Moerser Bürger*innen die Leidtragenden sein: Der LKW-Verkehr würde meist über Moerser Straßen zur Bauschuttdeponie fahren.
Wir konnten in den letzten Jahren in vielen Gesprächen die Moerser Politik nicht nur für die Probleme, die durch eine Neuinbetriebnahme der Halde entstehen, sensibilisieren. Vielmehr haben wir dazu beigetragen, dass ein gemeinsames engagiertes Eintreten gegen die Inbetriebnahme der Halde innerhalb der Stadt über die Parteigrenzen hinweg selbstverständlich geworden ist. Parteien und andere Akteur*innen der Zivilgesellschaft in Moers stehen dem Projekt ablehnend gegenüber.
Offenlage, Erörterung und Planfeststellungsbeschluss
Während der Offenlage der Planungsunterlagen Ende 2020 haben wir ca. 1.400 Seiten Antragsunterlagen intensiv geprüft. Wir haben zahlreiche Mängel festgestellt und gemeinsam mit der Kreisgruppe Duisburg eine Stellungnahme erarbeitet. Der Erörterungstermin fand dann am 25. und 26. Oktober 2021 statt. Hier haben Vertreter*innen der Kreisgruppe Duisburg und der Ortsgruppe Moers / Neukirchen-Vluyn ihre Kritikpunkte noch einmal vertieft dargestellt.
Es hat dann ungewöhnlich lange gedauert, bis sich wieder etwas getan hat. Erst am 24. Juli 2024, fast drei Jahre nach dem Erörterungstermin, wurde der Planfeststellungsbeschluss angekündigt. Dieser lag nun vom 5. bis 19. August 2024 öffentlich aus.
Wir werden diesen natürlich „auf Herz und Nieren“ prüfen.
Festzuhalten bleibt allerdings schon mal eines: Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird ein ums andere Mal erschwert. Manche Verfahrensschritte mussten noch unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie durchgeführt werden (das hat sich keiner ausgesucht ...). Ein Bemühen, wie man trotzdem eine hohe Bürger*innenbeteiligung gewährleistet, war indes nicht zu erkennen. Dann lag die Frist zur Sichtung und Stellungnahme in der Weihnachtszeit 2020 – da haben die Menschen für gewöhnlich Anderes im Sinn als Einwendungen zu erheben.
Von so mancher Befremdlichkeit während des Erörterungstermins – wir mussten uns ein Saalmikrophon erst noch erstreiten und zudem vehement dafür kämpfen, unseren Kaffee in die Halle mitbringen zu dürfen – sei hier nur am Rande berichtet.
Und dass nunmehr die Offenlegung des Planfeststellungsbeschlusses (mit befristeter Möglichkeit zur Einsichtnahme!) ausgerechnet in die Sommerferien, also die Hauptreisezeit, gelegt wurde, nährt die Vermutung, dass das System haben könnte.
Wir lassen uns trotzdem nicht aus dem Konzept bringen! Eine anwaltliche Unterstützung zur Wahrung etwaiger Klageoptionen war binnen 24 Stunden organisiert, ebenso die umfassende Information der Menschen in der Region durch Newsletter, Pressemitteilung und Aktualisierung unserer Website.