BUND-Kreisgruppe Wesel

Gloria soll leben - Eilverfahren wegen Abschuss erfolgreich

19. Dezember 2023 | Artenschutz, Wolf

Klage gegen Allgemeinverfügung zum Abschuss der Wölfin "Gloria" wurde eingereicht, mehr dazu....

Wolf (Canis lupus) Wolf (Canis lupus)  (Foto: 942784/Pixabay)

Der Kreis Wesel hat am 20.12.2023 eine Allgemeinverfügung zum Abschuss der Wölfin GW954f, genannt "Gloria" erlassen; sozusagen als Weihnachtsgeschenk für alle Weidetierhalter und sehr zum Verdruss zahlreicher Freunde frei lebender Wölfe in Deutschland.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND NRW) hat heute Klage gegen diese Allgemeinverfügung des Kreises Wesel, die dem Abschuss der Wölfin GW954f dienen soll, beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingelegt. Damit soll der ab heute ermöglichte Abschuss der Wölfin mit sofortiger Wirkung gestoppt werden.

Der Abschuss von Wölfin GW954f ist nicht zielführend. Statt Aktionismus fordern wir, endlich den Herdenschutz im Wolfsgebiet flächendeckend (!) zu etablieren. Wie Untersuchungen zeigen, ist dort, wo sich Risse häufen, der Herdenschutz nicht ausreichend. Dabei gilt: Die Bemühungen von Weidetierhaltern, die ihre Tiere bestmöglichst schützen, wird von denjenigen Weidetierhaltern, die immer noch ungenügenden Herdenschutz praktizieren, unterlaufen.
Schlecht geschützte Weidetiere bescheren Wölfen ein leichtes Erfolgserlebnis, das sie bestärkt, erneut dieses "Wild hinter Zäunen" zu erbeuten. Dabei entdecken sie gelegentlich auch eine Schwachstelle an einem Zaun, der nach den Vorgaben für wolfabweisende Zäune errichtet wurde. Ob im Fall Gloria diese Zäune übersprungen werden, ist bislang nur eine Vermutung und nicht erwiesen.

Gloria: auch 2023 wieder Welpen

In den uns vorliegenden Unterlagen seitens der Behörden wird nicht erwähnt, dass Gloria auch in 2023 wieder Nachwuchs bekommen hat. Die Welpen sind jetzt ca. acht Monate alt. In diesem Alter verlassen die jungen Wölfe den sog. „Rendevous“ Platz und begleiten die Eltern auf deren Streifzügen durch das Wolfsrevier und auf der Jagd. Eigene Jagderfolge wurden in diesem Alter noch nicht beobachtet. Sie sind jetzt beinahe so gross wie die erwachsenen Wölfe, machen aber noch keine eigene Beute sondern sind auf die Versorgung durch die Elterntiere angewiesen.
In einem Alter zwischen zehn bis 22 Monaten werden Jungwölfe geschlechtsreif. Das ist individuell sehr unterschiedlich. Die meisten jungen Wölfe werden selbsständig und wandern ab, wenn sie geschlechtsreif werden.
Wir stehen also in einer Entwicklungsphase, die auch immer wieder von Wissenschaftlern angesprochen wird, wenn es um einen Abschuss von Wölfen geht: Wird ein Elterntier geschossen, das für die Versorgung der Welpen noch einen nennenswerten Beitrag leistet (die Rudelstruktur also zerstört wird), ist es sehr wahrscheinlich, dass die Risse in der Folge zunehmen, da das übriggebliebene Elterntier leicht zu machende Beute sucht, bzw. die Jungwölfe selber versuchen leicht an Beute zu kommen.

Ohne Herdenschutz geht es nicht

Wer sich darüber informieren möchte, wie Übergriffe auf Weidetiere durch Wölfe minimiert werden können, dem empfehlen wir das Buch "Evidenzbasiertes Wildtiermanagment" vom Springer Verlag. In einem Fachbeitrag haben die Wolfsexpertinnen Gesa Kluth, Ilka Rheinhardt vom Lupus Institut Sachsen u.a. aufgezeigt, wie wichtig ein guter Herdenschutz ist, und wie wenig Wolfsabschüsse langfristig nutzen. So ist dort auch zu lesen, dass in Slowenien jährlich eine bestimmte Anzahl Wölfe zur Bejagung freigegeben wurden mit dem Ziel die Angriffe auf Weidetiere zu reduzieren. Auch nach 15 Jahren Erfahrung konnte der gewünschte Effekt nicht festgestellt werden.
 

Prozessverlauf im Detail:

21.12.2023: Das Verwaltungsgericht hat die Abschusserlaubnis außer Kraft gesetzt, bis über den Eilantrag entschieden ist.

22.12.2023: Das Verwaltungsgericht reagiert nicht auf eine sog. Schutzschrift des Kreises Wesel gegen die Aussetzung der Abschusserlaubnis (gesetzter Termin 22.12.2023 18:00 Uhr)
22.12.2023: Der Kreis Wesel erklärt, auf eine Beschwerde vor dem OVG Münster zu verzichten.
10.01.2024: Vom Gericht gesetzte Frist zur Abgabe der ausführlichen Begründung des Eilantrags und Klage durch die Anwaltliche Vertretung des BUND
17.01.2024: Das VG Gericht Düsseldorf entscheidet im Eilverfahren, dass Wölfin Gloria nicht geschossen werden darf.
22.01.2024: Der Kreis Wesel legt gegen das Urteil des VG Düsseldorf Bewerde beim OVG Münster ein. 
02.02.2024: Der Kreis Wesel reicht seine Begründung für seine Beschwerde beim OVG Münster ein.
09.02.2024: Das OVG Münster folgt nicht in allem dem Urteil des VG Düsseldorf, stoppt aber aufgrund eigener Überlegungen ebenfalls den Abschuss von Wölfin Gloria. Dieser Beschluss des OVG Münster ist unanfechtbar.
Die Urteile ergingen im Eilverfahren. Deshalb sei darauf hingewiesen, dass noch das Hauptsacheverfahren ansteht.

 

 

Wildtiere haben keine Rechtschutzversicherung

Die Klage wird finanziell auch von der BUND Kreisgruppe Wesel getragen. Helft uns deshalb mit einer Spende für Gloria. Unterstützt uns mit Eurer Mitgliedschaft im BUND.
Spendenkonto: IBAN: DE08 3566 0599 1543 6160 16  bei der Volksbank Rhein-Lippe/ Kennwort "Gloria".  

Pressemitteilung zur eingereichten Klage gegen den Abschuss von Wölfin GW954f, genannt Gloria.
 

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