Foto: Initiative Emmelsum bleibt!
Auszug aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 6.2.2026 im Normenkontrollverfahren „Bebauungsplan Nr. 139 „Logistikpark Hafen Emmelsum“:
„Es wird angeordnet, dass bis zu einer Entscheidung des Senats über den Antrag auf Außervollzugsetzung des Bebauungsplans Nr. 139 „Logistikpark Hafen Emmelsum“ keine Vorbereitungs- und Rodungsarbeiten zur Vollziehung und Umsetzung dieses Bebauungsplans vorgenommen werden dürfen."
Greenfield Development plante am 09. u. 10.02.2026 mit umfangreichen Rodungsmaßnahmen zu beginnen.
Für uns ist es nicht hinnehmbar, dass Greenfield versucht, schon jetzt mit der Zerstörung des „Emmelsum Biotops“ zu beginnen, um unverrückbare Fakten zu schaffen. Das OVG hat diese Entwicklung nun gestoppt.