Bebauungsplan Logistikpark Hafen Emmelsum darf nicht vollzogen werden

06. November 2026 | Artenschutz, Artenvielfalt, Klimawandel, Naturschutz

OVG Münster gibt Eilantrag des BUND statt: Es dürfen vorerst keine Maßnahmen zur Umsetzung des Bebauungs­plans getroffen werden.

<c> Initiative Emmelsum Biotop Retten

Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND NRW dazu: 

"Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für den Naturschutz. Die Stadt Voerde hatte die Belange des Umweltschutzes ganz offensichtlich fehlerhaft abgewogen und ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass für die Eingriffe kein Ausgleich zu erbringen ist. Wir freuen uns, dass das Oberverwaltungsgericht in dieser Sache eine mit unserer vergleichbare Rechtsauffassung vertritt und unserem Eilantrag stattgegeben hat. Damit konnte eine Zerstörung der Naturflächen am Hafen Emmelsum vorerst verhindert werden. Die drohenden Rodungen waren für uns der entscheidende Anlass, rechtliche Schritte einzuleiten. Dass das Gericht nun deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geäußert hat, bestärkt uns in unserer Kritik an dem Vorhaben. 

Wir erwarten, dass die Stadt Voerde die Entscheidung zum Anlass nimmt, den Bebauungsplan zurückzuziehen. Es kann nicht sein, dass wertvolle Naturflächen einem Logistikpark weichen sollen, obwohl die rechtliche Grundlage dafür offensichtlich nicht trägt. Die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Der Beschluss im Eilverfahren stimmt uns jedoch sehr zuversichtlich, dass unser Einsatz für den Erhalt der Flächen richtig und notwendig ist."

Oder wie die NRZ titelt: “Eine Ohrfeige für die Stadt Voerde”

Mehr Informationen zum Biotop: https://emmelsum-biotop-retten.de/

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