BUND-Kreisgruppe Wesel

Wassernetz NRW besucht den Mühlenbach in Schermbeck

Viel Handlungsbedarf am Schermbecker Mühlenbach! Das Wassernetz NRW besuchte am 18. Juni 2016 auf Einladung des BUND Schermbeck den Schermbecker Mühlenbach im Einzugsgebiet der Lippe, um sich gemeinsam mit weiteren 20 Gewässerinteressierten über den Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie [WRRL, Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000] vor Ort zu informieren.

Wassernetz NRW besucht den Mühlenbach in Schermbeck

Wassernetz NRW besucht Mühlenbach in Schermbeck Wassernetz NRW besucht Mühlenbach in Schermbeck  (© Wassernetz NRW)

Das Ergebnis: Es gibt noch viel zu tun!
Stark begradigt fließt der Schermbecker Mühlenbach durch das Neubaugebiet zwischen Hallenbad und der Kreuzung mit der Bundesstraße 58. Laut Umsetzungsfahrplan aus dem Jahr 2012 soll in diesem Abschnitt ein Strahlursprung (naturnaher Gewässerabschnitt) entstehen. Dafür müsste dieser Abschnitt allerdings in einen guten Zustand gebracht werden. Die für dieses sandgeprägte Tieflandgewässer typischen Ausprägungen, wie Mäander, Prall- und Gleithänge, Uferabbrüche und Totholz sucht man hier vergebens. Anstatt des typischen Wechsels aus ruhig fließenden Bereichen und kurzen Turbulenzen weist der Schermbecker Mühlenbach an diesem Tag durch die starken Niederschläge und den begradigten Bachlauf eine hohe Fließgeschwindigkeit auf. Der Bach, der nach der Typisierung ein flaches Bett haben sollte, ist tief eingeschnitten. Ufergehölze, die für eine Beschattung des Gewässers wichtig wären, finden sich nur vereinzelt. Stattdessen haben sich großflächig Neophyten im Uferbereich des Bachs angesiedelt. Zudem stießen die Gewässerinteressierten auf einige Abstürze, die es den meisten Gewässerorganismen schwer machen dürften, sich im Gewässer auf- und abwärts zu bewegen. Das gegenüberliegende Ufer des Bachs ist zum Teil verbaut. Vereinzelt werden Gartenabfälle und Komposthaufen direkt an der Uferkante gelagert. Ein Blick in den Planungseinheiten-Steckbrief bestätigt die Vermutung – der Schermbecker Mühlenbach befindet sich derzeit in einem schlechten ökologischen Zustand. Insbesondere die Indikatoren „Fische“ und „Makrozoobenthos“[1] weisen auf Mängel hin. Auch der chemische Zustand wird u.a. aufgrund erhöhter Werte von Gesamtphosphat-Phosphor, Arsen, Kupfer, Zink und Pestiziden als schlecht bewertet.

Missachtung des Verschlechterungsverbots?
Durch eine erst kürzlich angelegte Brücke wird der Gewässerquerschnitt stark verengt. Der nach unten geschlossene Wellstahl-Rohrdurchlass verhindert einen ökologischen Austausch zwischen Bachwasser und Grundwasser. Des Weiteren erstaunte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Dialogs die Nähe des Neubaugebiets zum Gewässer. Die neuen Grundstücke reichen teilweise bis ca. 7 Meter an den Bach heran. Zudem ist ein Weg für Fußgänger geplant, der direkt am Gewässer entlang durch den Strahlurspung führen soll.

Was ist geplant?
Um die ökologische Situation wieder zu verbessern und den WRRL-Zielen nachzukommen, haben die zuständigen Stellen im Jahr 2012 einen Umsetzungsfahrplan erstellt, in dem die geplanten Renaturierungsmaßnahmen verortet sind. Zur Anlegung des Strahlursprungs sind in diesem Bereich u.a. die Abflachung des Uferbereichs, die Einbringung von Totholz und die Entwicklung einer Sekundäraue geplant.

Offene Fragen bleiben
Aus dem Umsetzungsfahrplan wird nicht deutlich, bis wann die Maßnahmen realisiert werden sollen. Aus dem Planungseinheiten-Steckbrief, in welchem die übergeordneten Maßnahmen für den gesamten Gewässerabschnitt angegeben sind, geht zwar hervor, dass Maßnahmen zur Auenentwicklung bis 2024 umgesetzt werden sollen, ob sich das aber auch auf diesen Strahlursprung bezieht, bleibt unklar. Zudem gibt es noch eine weitere Auffälligkeit: Der betrachtete Abschnitt des Schermbecker Mühlenbachs wurde aufgrund vorrangiger Nutzungen im Einzugsbereich als erheblich verändertes Gewässer ausgewiesen und muss „nur noch” das „gute ökologische Potenzial” erreichen. Dieses ist dann erreicht, wenn alle ökologisch wirksamen und ohne größere Einschränkungen für die vorrangige Nutzung durchführbaren Maßnahmen umgesetzt sind. Je nach Nutzung wird dem Gewässer eine Fallgruppe zugewiesen. Diese wurde für den Abschnitt des Schermbecker Mühlenbachs nun von der Fallgruppe „Landentwässerung und Hochwasserschutz“ in die Fallgruppe „Bebauung mit Vorland“  geändert. Hängt diese Änderung mit dem Neubaugebiet zusammen? Wird dadurch ein Zustand manifestiert, der nicht wieder rückgängig zu machen ist? Die Gewässerschützer vor Ort werden sich diesen Fragen weiterhin widmen und den Austausch mit den zuständigen Stellen suchen.


[1] Benthos bezeichnet die Gesamtheit aller im Benthal (Gewässerboden) lebenden Organismen. Makrozoobenthos: alle tierischen Organismen, die mit dem Auge noch erkennbar sind.