Meldung von Rissen bei Weidetieren

Wolf Wolf  (Uwe Tichelmann)

Bei Nutztierschäden ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. Betroffenen Tierhaltenden empfehlen wir, unmittelbar nach dem Auffinden offenbar gerissener oder durch einen Beutegreifer verletzter Tiere den (vermeintlichen) Riss zu melden.
 

Betroffenen Weidetierhaltern wird vom LANUK empfohlen, unmittelbar nach dem Auffinden offenbar gerissener oder durch einen Beutegreifer verletzter Tiere den Riss telefonisch anzuzeigen.
Die telefonische Erreichbarkeit des LANUK ist durch die Nachrichtenbereitschaftszentrale (NBZ) auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie am Wochenende und an Feiertagen gewährleistet:
- LANUK werktags 9:00 - 16:00 Uhr: Tel.: 02361-305-3322
- Außerhalb der Geschäftszeiten / am Wochenende / an Feiertagen über die NBZ: Tel.: 0201-714488 

Ansonsten können Sie das zentrale Meldeformular für Wolfshinweise für Nordrhein-Westfalen nutzen.
Weitere Informationen zum Meldeformular finden Sie in einer aktuellen Meldung vom 26.02.2026

Informationen zum Herdenschutz wie kostenlose Beratungsangebote, Präventionsmaßnahmen und die in NRW geltenden Entschädigungszahlungen finden Sie bei der Landwirtschaftskammer.

 

Die BUND-Kreisgruppe Wesel hat sich intensiv mit der Rückkehr des Wolfes an den Niederrhein beschäftigt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zum Wolf im Kreis Wesel.