Wildbienen und Hornissen

Wildbienen, dazu gehören auch die Hummeln, und Hornissen, eine Wespenart, werden durch das Bundesnaturschutzgesetz in besonderem Maße geschützt. So ist es verboten, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Das gleiche gilt für ihre Brutstätten bzw. Nester.
Bei einem Wildbienen-, bzw. Hornissennest in nächster Umgebung empfehlen wir, einen ausreichenden Abstand zum Nest zu halten und die Flugbahnen der Insekten nicht zu verstellen. Die Tiere sind in der Regel nicht aggressiv und stechen nur, wenn sie gestört werden oder sich bedroht fühlen. Entgegen der weit verbreiteten allgemeinen Meinung ist das Gift der Hornissen weniger giftig als Bienengift.
Sollte trotzdem aus Ihrer Sicht die Gefährdung von Personen, z.B. Kleinkindern oder Allergikern zu groß sein, kann in besonders begründeten Ausnahmefällen ein Nest umgesetzt werden. Hierzu bedarf es einer Genehmigung der unteren Landschaftsbehörde. Für den Kreis Wesel finden sie einen Ansprechpartner unter folgendem Link: Ansprechpartner bei Problemen mit Wildbienen-, Hornissennestern.
Wespen und Wespennester
Wespen sind durch das Naturschutzgesetz weniger streng geschützt. Trotzdem sollte geprüft werden, ob das Nest wirklich entfernt werden muss, oder eine Absperrung der Region z. B. mit einem Hinweisschild oder Flatterband ausreicht. Oft bringt eine Lenkung des An- und Abflugbetriebes, z.B. durch ein altes Laken, eine alte Gardine, ein Brett, dass man an einer Seite des Nestes anbringt, Abhilfe.
Wespen stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen. Sie reagieren also auf unser Verhalten.Deshalb: Nicht nach Wespen schlagen oder anpusten (das Kohlendioxid in der Atemluft versetzt Wespen in Alarmstimmung). Zum Nest sollte Abstand gehalten werden, auch sollte man nicht die Flugbahn zum Nest verstellen.
Nach den ersten Frostnächten suchen sich die jungen Königinnen einen Überwinterungsplatz, das restliche Volk geht ein. Wenn möglich, sollte das alte Nest dann entfernt werden, das Einflugloch gesäubert und verschlissen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich im nächsten wieder eine Wespen-Königin den Ort als Nestplatz aussucht.
Auch hier gilt: Wenn keine gesundheitlichen Gefährdungen vorliegen (Allergie, Kleinkinder), sollte man sich überlegen, ob es nicht möglich ist, mit den sicher nicht heißgeliebten Nachbarn einen Sommer auszukommen. Wespen sind nützlice Tiere, sie versorgen ihre Brut mit fleischlicher Kost, also gefangenen anderen Insekten, zu denen auch eine Menge "Plagegeister " gehören, plagen sie uns direkt (Mücken) oder das Obst und Gemüse im Garten.
Wenn alles nichts hilft und ein vernünftiger Grund vorliegt, kann ein Wespennest ohne Genehmigung von einem Fachmann (Schädlingsbekämpfer oder Imker) umgesetzt, bzw. vernichtet werden.
Auf der Seite des VFöS (Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung e.V.) finden Sie Adressen von Schädlingsbekämpfern, die nach ökologische Kriterien arbeiten.
Vorsorgen und Schlupflöcher verschließen:
Um erst gar nicht in die Verlegenheit zu kommen, dass sich Wespen im oder am Haus einquartieren, empfehlen wir, an mögliche Schupflöcher, die auffallen zu versschließen.