Schottergärten - Steinwüsten und Hitzeinseln

Für Tiere und Pflanzen ist ein Schottergarten in etwa so attraktiv wie der asphaltierte Parkplatz vor dem Einkaufszentrum. Diese Steinwüsten schaden der Natur und dem Stadtklima.

Schottergärten müssen vermieden werden, weil:

  • sie zur Versiegelung und Verarmung des Bodens beitragen;
  • sie aus ökologische Sicht nutzlos sind;
  • sie sich negativ auf das Mikroklima auswirken;
  • sie zur Reduktion der Biodiversität im Siedlungsraum beitragen
  • sie sich negativ auf das Wohlbefinden der Bevölkerung (Erholung, Stressreduktion, Identifikation) auswirken.

 

 (Foto: Heinz Rütten)

Modeerscheinung "Schottergärten“

Dass Fauna und Flora verarmen und die Artenvielfalt rapide abnimmt, bestreitet wohl niemand mehr. Das Insektensterben ist in aller Munde. Sicherlich trägt die intensive Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen dazu bei. Umso wichtiger wäre es, wenn wenigstens in unseren Privatgärten noch grüne Rückzugsinseln für Insekten, Vögel, Fledermäuse und Co. verbleiben würden. Doch gerade hier breitet sich seit mehreren Jahren die Modeerscheinung "Schottergärten“ aus.

Wobei man wohl eher von Schotterwüsten sprechen müsste. Bei dieser Art der "Freiflächengestaltung" macht Schotter unterschiedlicher Größe einen wesentlichen Anteil der Bodenbedeckung aus. Wird ein Vlies oder eine Folie eingebaut, gilt die Fläche als versiegelt. Auch die Bodenfruchtbarkeit wird reduziert, da die schweren Steine die Bildung von Bodenluft verhindern und das Bodenleben unmöglich machen. Die Bepflanzung dagegen ist spärlich bis gar nicht vorhanden. Sträucher, die hier als "Deko-Elemente" eingesetzt werden, haben denkbar schlechte Lebensbedingungen und müssen im Gegensatz zu einer Gartenbepflanzung ständig gewässert werden - wenn sie nicht gleich aus Plastik bestehen ...

Nicht zu verwechseln sind Schottergärten mit gut gestalteten Steingärten, sparsam eingesetzten Trockenmauern und Ruderalflächen, die durchaus von ökologischem und ästhetischem Nutzen sein können.

Schottergärten sind ökologisch wertlos

Für Tiere und Pflanzen ist ein Schottergarten in etwa so attraktiv wie der asphaltierte Parkplatz vor dem Einkaufszentrum. Diese Steinwüsten schaden der Natur und dem Stadtklima. Viele Tiere wandern nicht über Kies oder Schotter, solche Fläche stellen für sie Hindernisse dar. Igel und andere Tiere finden auf diesen Flächen auch keine Verstecke und werden so leicht Opfer von Katzen und anderen Fressfreinden.

 

Schotterflächen tragen zur Überhitzung der Städte bei

Sie heizen sich im Sommer tagsüber stark auf und strahlen die Hitze nachts an Hauswände und in Räume. Kühle Luft ist aber wichtig für einen erholsamen Schlaf. Schotterflächen binden auch weniger Staub und dämpfen weniger Lärm als es begrünte Vorgärten leisten. Dadurch wird es noch trockener, heißer und staubiger in den Wohngebieten. Und bei heftigem Regen steigt die Überschwemmungsgefahr, denn der mit Folie verschlossene Boden kann das Wasser nicht aufnehmen. Eigentlich kann ein Boden je nach Art bis zu 200 Liter Niederschlag pro Kubikmeter aufnehmen. Dieses Wasser steht dann im Schotterbeet, landet nun in Kellern, der übervollen Kanalisation und am Ende vollkommen verdreckt in Flüssen und Bächen statt gefiltert im Grundwasser.

Übrigens: Mit Rindenmulch bedeckte Flächen und kurzgemähte Rasen haben ebenfalls negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt.

 

Kies und Schotter sind endliche Rohstoffe

Kies und Schotter stammen aus Kiesgruben und Steinbrüchen. Der Abbau steht immer häufiger in  Konflikt mit dem Natur-, Arten- und Gewässerschutzschutz. Gewinnung, Aufbereitung und Transport brauchen viel Energie und belasten das Klima.

 

 (BBirke, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons)

Schotterflächen verursachen einen hohen Pflegeaufwand

Ein Kies- oder Schottergarten ist keineswegs besonders pflegeleicht. Auch ist ein solcher „Garten“ nicht kostengünstig oder langlebig.  
Organisches Material wie Pollen, Blüten, Samen und Blätter fallen zwischen die Steine und verrotten. Es bildet sich eine Humusschicht und erste Wildkräuter keimen. Algen, Moose und Flechten siedeln sich an. Eine Verfärbung tritt ein und der "Garten" wird unansehnlich. Ein notwendiges Reinigen und Jäten birgt Probleme, da es sehr mühsam ist, jedes Wildkraut einzeln zwischen den Steinen zu entfernen. Häufig werden diese Flächen regelmäßig mit Laubbläser oder Hochdruckreiniger von Blättern befreit. Die Geräte sind laut, verbrauchen viel Energie und schaden obendrein Kleinstlebewesen.

Meist bleibt dann nur noch die Chemiekeule, wobei die in Privatgärten eigentlich verboten ist! Laut Pflanzenschutzgesetz sind Unkrautvernichtungsmittel nur auf Flächen für die landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung erlaubt. Wenn auf einer Fläche weder Gemüse noch Zierpflanzen angebaut werden, dann ist der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln grundsätzlich verboten und das aus gutem Grund: Bevor die Mittel abgebaut sind, schwemmt sie der Regen in Kanalisation oder Oberflächengewässer!

Schottergärten sind gesetzlich verboten

Grundsätzlich laufen Schottergärten, insbesondere mit Vliesunterlage, den Bestimmungen des Baurechts zuwider. Denn in allen Länderbauordnungen steht, dass nicht überbaute Flächen von bebauten Grundstücken wasserdurchlässig zu gestalten und zu begrünen beziehungsweise zu bepflanzen sind. Die Kontrolle der Bauvorschriften liegt jedoch bei den Kommunen. Sie könnten auch ohne explizites Verbot im Bebauungsplan oder einer Satzung auf die Beseitigung von bestehenden Schottergärten bestehen. Rechtswidrige Versiegelungen müssen auf Anordnung wasserdurchlässig gestaltet und begrünt beziehungsweise bepflanzt werden.

In Moers bemüht sich die Stadt mit wenig Erfolg, durch Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit dem vermehrten Anlegen von Schottergärten entgegenzuwirken und Bürger*innen von grünen Gärten zu überzeugen. Bei neueren Bebauungsplänen sind zwar häufig Vorgaben zur Vorgartengestaltung enthalten, es gibt jedoch keine regelmäßigen Nachkontrollen. Auch eine anlasslose Überprüfung der Grundstücke in Moers auf Schottergärten ist mangels Kapazitäten nicht geplant. Anlassbezogen soll aber kontrolliert und bei Feststellen von Verstößen dann auch die Umgebung überprüft werden. Über das weitere Vorgehen (Rückbau, Strafgelder) wird dann von der Ordnungsbehörde im Einzelfall entschieden.

In Neukirchen-Vluyn werden Bauwillige auf die Festsetzungen im Bebauungsplan zur Gestaltung von Gärten und Vorgärten hingewiesen und bekommen Informationen zur (Vor-)Gartengestaltung. Die Vorgaben für ein Bauvorhaben werden aber nur einmalig nach Abschluss der Bauarbeiten kontrolliert. Falls bei dieser Kontrolle Verstöße gegen Vorgaben festgestellt werden, droht als mögliche Strafe eine Rückbauforderung. Um die Akzeptanz in der Bevölkerung für eine grünplanerische Gestaltung von Gärten zu erhöhen, sieht die Verwaltung aber in Verständnis und Sensibilisierung den besseren Weg als behördliche Rückbaugebote.