Landschaftswächter im Kreis Wesel

Nach § 13 des Landschaftsgesetzes soll die untere Landschaftsbehörde auf Vorschlag des Landschaftsbeirates Beauftragte für den Außendienst bestellen. Sie bilden die Landschaftswacht. Sie soll die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in derLandschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewändet werden.

Der Kreis Wesel hat 24 Beauftragte für den Außendienst bestellt, die diese Aufgabe in ihrem Bezirk wahrnehmen.

Den für Ihren Bezirk zuständigen Landschaftswächter finden Sie hier



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